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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.11.1980 - 27 U 153/80   

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https://dejure.org/1980,1128
OLG Hamm, 04.11.1980 - 27 U 153/80 (https://dejure.org/1980,1128)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.11.1980 - 27 U 153/80 (https://dejure.org/1980,1128)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. November 1980 - 27 U 153/80 (https://dejure.org/1980,1128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 827
  • MDR 1981, 402
  • VersR 1981, 788
  • DB 1981, 688
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Essen, 13.06.1986 - 3 O 211/86

    Anspruch auf Schadensersatz auf Basis einer Neuwagenabrechnung; Vorliegen einer

    Ob dem Kläger gegen die Beklagte ein Anspruch auf der Basis einer Neuwagenabrechnung zusteht, hängt davon ab, ob es sich bei dem beschädigten Fahrzeug um ein neues oder zumindest neuwertiges, d.h. einem neuen Fahrzeug gleichzustellendes, handelt diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall unstreitig - und die Beschaffung eines Neuwagens unter Zurverfügungstellung des Unfallfahrzeugs nicht einen unverhältnismäßig hohen Aufwand für den Schädiger bedeuten würde (vgl. BGH NJW 1976, 1202 (1203); OLG Hamm NJW 1981, 827; OLG München NJW 1982, 52 (54).

    Letzteres wird - orientiert an den in §§ 251 Abs. 2, 242 BGB enthaltenen Grundsätzen - danach zu bewerten sein, ob dem Geschädigten eine Reparatur und Zuzahlung eines Betrages für den verbleibenden Minderwert anstelle der Anschaffung eines Neuwagens zuzumuten ist (vgl. Geigel-Schlegelmilch, Haftpflichtprozeß 19. Aufl., Kapitel 4 Rdnr. 52 und 56; Sanden/Völtz Sachschadensrecht des Kraftverkehrs 4. Aufl. Rdnr. 115; OLG Hamm NJW 1981, 827).

    Das OLG Hamm dagegen hat in einem obiter dictum eine Abrechnung auf Neuwagenbasis verneint, wenn die Reparaturkosten nur etwa 16 % des Neuwagenpreises ausmachten (OLG Hamm NJW 1981, 827).

    (vgl. OLG München NJW 1982, 52 (54); OLG Hamm NJW 1981 827; BGH NJW 1976, 1202 (1203)).

    (vgl. auch OLG NJW 1981, 827; OLG München NJW 1982, 52 (54); grundsätzlich BGH NJW 1976, 1202 (1203)).

  • BGH, 31.01.1985 - III ZR 105/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Verzinsung des Restsaldos eines Ratenkredits mit

    Ob - wie die Revision meint - ein höherer Schaden als entgangener Gewinn gemäß § 252 BGB geltend gemacht werden kann, insbesondere auch für die im Restsaldo enthaltenen Zinsanteile, ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten (vgl. OLG Köln DB 1981, 688; OLG Düsseldorf WM 1985, 17, 19; Hadding 53. DJT Seite 276; Emmerich WM 1984, 949, 952/953, 955/956 m.w.Nachw insbesondere Fußnote 50-52; Reifner BB 1985, 87, 91 m.w.Nachw.) Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs billigt in seinem Urteil BGHZ 62, 103 einer Bank die Möglichkeit zu, der abstrakten Schadensberechnung nach § 252 BGB die bei ihr im fraglichen Zeitraum üblichen Sollzinsen zu Grunde zu legen; allerdings beschäftigte sich die zitierte Entscheidung nicht mit einer entsprechenden AGB-Klausel.
  • OLG Bamberg, 18.05.1982 - 5 U 156/81

    Schadensersatz und Schmerzensgeld auf Grund eines Verkehrsunfalls; Berechtigung

    Von dieser Grenze, schon bisher von der überwiegenden Rechtsprechung aus praktischen Erwägungen befürwortet (vgl. OLG Bamberg NJW 72, 828; OLG Celle VersR 81, 67; OLG Hamm NJW 81, 827, jeweils m.w.N.), geht inzwischen auch der Bundesgerichtshof aus (BGH NJW 82, 433).
  • KG, 09.01.1984 - 12 U 2407/83

    Geltendmachung eines Anspruchs aus einem Ratenkreditvertrag; Verteilung der

    Hiernach sind 18 % Jahreszinsen (= 1,5 % Monatszinsen), die eine Bank im Falle des Verzuges verlangt, zu hoch (vgl. OLG Köln in DB 1981, 688 mit Anm. Scholz in DB 1981, 2161; OLG Nürnberg, Entscheidungssammlung AGBG I Nr. 24; vgl. auch Lammel a.a.O., S. 17, der grundsätzlich das Entstehen eines über den Effektivzinssatzes hinausgehenden Schadens verneint).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.12.1980 - 8 U 129/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2353
OLG Frankfurt, 02.12.1980 - 8 U 129/80 (https://dejure.org/1980,2353)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.12.1980 - 8 U 129/80 (https://dejure.org/1980,2353)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Dezember 1980 - 8 U 129/80 (https://dejure.org/1980,2353)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Minderung einer Bungalow-Miete und Schadensersatz für Fahrtkosten und vertanen Urlaub; Zurverfügungstellung des angemieteten Bungalows entsprechend dem für das Schuldverhältnis geltenden Vertragsinhalt als notwendige Voraussetzung für die Erfüllung der ...

  • reise-recht-wiki.de

    Schadensersatz für vertanen Urlaub

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 827
  • NJW 1982, 1552 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.10.1968 - 4 RJ 245/67

    Waisenrente - Verspäteter Rentenantrag - Verwirkung durch Zeitablauf -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.1980 - 8 U 129/80
    Die Zulassung allein für die Anschlußberufung ist auch bedenkenfrei, weil hinsichtlich des Schadensersatzanspruches ein Teilurteil hätte ergehen können (BGH, NJW 1969, 767).
  • LAG Berlin, 04.12.1998 - 6 Sa 57/98

    Erfassung eines später entstandenen Vertragsstrafeanspruchs von einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.1980 - 8 U 129/80
    An dieser Auffassung hält der Senat auch nach der BGH-Entscheidung NJW 1980, 1948 fest, der die Grundsätze von BGH 63/98 weiter entwickelt hat (kritisch hierzu: Blaurock in der Anm. NJW 1980/1949 ebenfalls zur BGH-Rechtsprechung Palandt-Thomas, 39. Aufl., zu dem auf den vorliegenden Fall noch nicht anwendbaren § 651 f. Anm. 3).
  • LG Frankfurt/Main, 19.09.1988 - 24 S 123/88

    Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit

    Dem ist auch die überwiegende Rechtsprechung gefolgt (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 1175; OLG Celle in OLGZ 1982, 476, 479; OLG Frankfurt, NJW 1981, 827; NJW-RR 1988, 633 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 41/81

    Reisevertrag - Vertaner Urlaub - Schadensbemessung

    Das OLG (NJW 1981, 827) hat die Berufung der Bekl. und die - im wesentlichen gegen die Bemessung des Schadens durch vertanen Urlaub gerichtete - Anschlußberufung der Kl. zurückgewiesen und die Revision "hinsichtlich der Anschlußberufung" zugelassen.
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